Mit Einführung des EEG § 33 (Marktintegrationsmodell) ist für Strom aus Anlagen ab einer installierten Leistung von mehr als 10 Kilowatt bis einschließlich einer installierten Leistung von 1 Megawatt die vergütungsfähige Strommenge auf 90 Prozent der erzeugten Strommenge begrenzt.
Für Anlagenbetreiber bedeutet dies, dass 10% des produzierten Stromes entweder selbst verbraucht werden müssen oder zum aktuell gültigen Marktpreis an der Strombörse veräußert werden.
Bei einer PV Anlage auf dem eigenen Dach stellt dies keine Herausforderung dar, da der Strombezugspreis i.d.R. deutlich über der aktuellen EEG Vergütung liegt und der Betreiber somit im eigenen Interesse möglichst viel Strom selbst verbraucht.
Bei einer Anlage auf einem fremden Dach (Pachtmodell) wird es schon etwas schwieriger. Natürlich kann der Betreiber der PV Anlage dem Verpächter des Gebäudes den Strom verkaufen, jedoch muss hier beachtet werden, dass EEG Umlage und Stromsteuer fällig werden.
Gerne erarbeiten wir mit Ihnen ein Konzept zur Direktvermarktung Ihres produzierten Stromes. Sinn des Konzeptes ist die Win - Win Situation zwischen Ihnen als Betreiber und Ihrem Verpächter - mit dem richtigen Vertragswerk ist dies auch ohne EEG Umlage realisierbar.